50 Millionen Euro Strafe gegen ORANGE wegen unerlaubter Werbung und Cookie-Auslese

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat in einer aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass gegen den Telekommunikationsanbieter ORANGE ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt wurde. Die Strafe wurde aufgrund unzulässiger Inbox-Werbung und des Auslesens von Cookies trotz Widerrufs durch die Nutzer verhängt. Diese Entscheidung unterstreicht die konsequente Haltung der Datenschutzbehörden gegenüber Unternehmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. 
 

Die Beanstandungen der CNIL: 
 Die CNIL beanstandete zwei wesentliche Praktiken des Telekommunikationsanbieters: 

  1. Inbox-Werbung ohne Einwilligung: ORANGE hatte in der Web-Oberfläche seines E-Mail-Portals zwischen den eigentlichen E-Mails der Nutzer Werbung platziert, ohne dafür eine vorherige Einwilligung der Nutzer einzuholen. Die CNIL berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 (Urteil vom 25.11.2021 – Az.: C-102/20), wonach solche Platzierungen als Direktwerbung per E-Mail gelten, für die eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich ist. Da diese Genehmigung nicht vorlag, wurde ein Rechtsverstoß festgestellt. 
  1. Auslesen von Cookies trotz Widerruf: Die Behörde bemängelte zudem, dass ORANGE weiterhin Nutzer-Cookies ausgelesen hat, obwohl die Nutzer ihre Einwilligung zum Auslesen widerrufen hatten. 

Die Höhe des Bußgeldes: 

Die CNIL begründete das Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro gegen ORANGE wie folgt: 

  • Berücksichtigung der Nutzeranzahl und Marktposition: Die Höhe des Bußgeldes wurde unter anderem aufgrund der großen Zahl der betroffenen Nutzer (über 7,8 Millionen Personen sahen die beanstandete Werbung in ihren Posteingängen) und der Marktposition von ORANGE als führendem Telekommunikationsanbieter in Frankreich festgelegt. Auch die finanziellen Vorteile des Unternehmens durch die beanstandeten Praktiken wurden berücksichtigt. 
  • Einstellung der Cookie-Auslese: ORANGE wurde zudem angewiesen, das Auslesen von Cookies nach dem Widerruf der Einwilligung innerhalb von drei Monaten einzustellen. Bei Nichteinhaltung droht ein weiteres Bußgeld von 100.000 Euro pro Tag. 

Unklarheit über die Rechtskraft: 

Es ist derzeit unklar, ob die Entscheidung der CNIL bereits rechtskräftig ist oder ob ORANGE Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat oder einlegen wird. 

Implikationen für Unternehmen: 

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen: 

  • Strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen: Die Entscheidung der CNIL zeigt, dass Datenschutzbehörden Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen konsequent verfolgen und empfindliche Bußgelder verhängen. 
  • Einwilligungspflicht für Direktwerbung: Unternehmen müssen für Direktwerbung per E-Mail oder in ähnlicher Form die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer einholen. Die Platzierung von Werbung im E-Mail-Posteingang ohne Einwilligung ist untersagt. 
  • Respektierung des Widerrufs: Unternehmen müssen den Widerruf der Einwilligung zum Auslesen von Cookies respektieren und die entsprechende Datenverarbeitung unverzüglich einstellen. 
  • Transparenz gegenüber den Nutzern: Unternehmen müssen transparent über die Verarbeitung von Nutzerdaten informieren und den Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Rechte auszuüben. 

Zusammenfassung: 

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat gegen den Telekommunikationsanbieter ORANGE ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Grund dafür waren unzulässige Inbox-Werbung und das Auslesen von Cookies trotz Widerrufs der Nutzer. Dieses Urteil verdeutlicht die strengen Datenschutzstandards in der Europäischen Union und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für Unternehmen. Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmen mit empfindlichen Strafen rechnen müssen, wenn sie gegen die Datenschutzrechte der Nutzer verstoßen. 

Schreibe einen Kommentar