Der EuGH hat die Vereinbarung zwischen der EU und den USA über den Transfer personenbezogener Daten, das sogenannte “Privacy Shield”, für ungültig erklärt. In seinem Urteil stellt der EuGH fest, dass die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden und insbesondere das Fehlen geeigneter Garantien, durchsetzbarer Rechte und wirksamer Rechtsbehelfe den Anforderungen an den Datenschutz der EU widersprechen. Eine weitere Möglichkeit den Transfer von personenbezogenen Daten in die USA zu rechtfertigen, die sog. Standardvertragsklauseln, hat das Gericht jedoch grundsätzlich bestätigt. Im Ergebnis helfen die Standardvertragsklauseln den Unternehmen jedoch in den meisten Fällen nicht weiter, denn der EuGH hat Einschränkungen formuliert. Es ist laut EuGH zu prüfen, ob im Zielland ein Schutzniveau gewährleistet ist, das im Wesentlichen dem in der EU garantierten Schutzniveau entspricht. Dies ist für die USA mit den bereits gegen das Privacy Shield angeführten Argumenten als problematisch zu bewerten. Über die Frage, wie dieses Problem zu lösen ist, ist eine Debatte entbrannt.