Geschlecht des Kunden ist keine notwendige Angabe beim Online-Ticketkauf
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-394/23 (Mousse) entschieden, dass die Abfrage des Geschlechts eines Kunden beim Online-Kauf eines Bahntickets keine notwendige Angabe für ein Eisenbahnunternehmen ist. Die Abfrage des Geschlechts verstößt daher in dem vorliegenden Fall gegen den Grundsatz der Datenminimierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verdeutlicht, dass Unternehmen die Erhebung personenbezogener Daten … Weiterlesen …