Ihr Externer Datenschutzbeauftragter
gemäß Artikel 37 bis 39 DSGVO und § 38 BDSG
Lassen Sie sich beim komplexen Thema Datenschutz von einem erfahrenen bzw. einer erfahrenen externen Datenschutzbeauftragten beraten. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihrem Unternehmen vor Ort, die Herausforderungen der DSGVO pragmatisch zu meistern um damit Bußgelder zu vermeiden.
TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Kompetentes Team bestehend aus IT-Experten und auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwälten
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter bzw. eine externe Datenschutzbeauftragte ist in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich, bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze zu unterstützen. Die Aufgaben des bzw. der Datenschutzbeauftragten umfassen unter anderem die Beratung und Schulung von Mitarbeitenden in Fragen des Datenschutzes, die Überwachung der Datenverarbeitungsprozesse, die Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden und die Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen. Der bzw. die Datenschutzbeauftragte fungiert als Ansprechperson für alle Fragen des Datenschutzes und trägt dazu bei, das Vertrauen der Kundschaft und anderer Betroffener in den Umgang mit ihren persönlichen Daten zu gewährleisten. Der bzw. die Datenschutzbeauftragte spielt im Unternehmen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht Datenschutzrisiken zu minimieren und das Vertrauen von der Kundschaft und Geschäftspartnern zu stärken.
Was unsere externen Datenschutzbeauftragten auszeichnet
Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter
Was sind die 6 wichtigsten Unterschiede?
Interne und externe Datenschutzbeauftragte haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile sowie Unterschiede in Bezug auf ihre Rolle, Verantwortlichkeiten und Vorgehensweise. Hier sind einige wichtige Unterschiede:
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interner Datenschutzbeauftragter
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Externer Datenschutzbeauftragter
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Beschäftigungsverhältnis
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ist Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Unternehmens und steht in einem regulären Beschäftigungsverhältnis
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ist unabhängiger Experte bzw. unabhängige Expertin, der für mehrere Unternehmen oder Organisationen tätig ist
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Kündigungsschutz
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es besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der bzw. die interne Datenschutzbeauftragte kann nur aus wichtigem Grund im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung gekündigt werden
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mit Beendigung des Vertrags zur Bestellung des bzw. der externen Datenschutzbeauftragten, endet auch dessen Tätigkeit für das Unternehmen
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Verfügbarkeit
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ist in der Regel während der normalen Arbeitszeiten im Unternehmen präsent
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ist nicht ständig vor Ort im Unternehmen anwesend, sondern arbeitet in der Regel nach Bedarf oder gemäß vereinbarter Beratungszeiten
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Unabhängigkeit
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ist Teil des Unternehmens und unterliegt möglicherweise internen Interessenkonflikten
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ist unabhängig und arbeitet frei von internen Interessenkonflikten
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Erfahrung und Expertise
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kennt üblicherweise das Unternehmen und seine Abläufe gut, hat aber meist weniger Erfahrung mit der Umsetzung der Datenschutzvorgaben und Best Practices
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verfügt über Erfahrung in verschiedenen Unternehmen und Branchen sowie über umfassende Kenntnisse bei der Umsetzung von Datenschutzvorgaben
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Kosten
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sind in der Regel fest und fallen als Teil der Personalkosten des Unternehmens an
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können variabel sein und werden auf Stundenbasis oder im Rahmen von Beratungsverträgen berechnet
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Ein externer Datenschutzbeauftragter bzw. eine externe Datenschutzbeauftragte lohnt sich besonders für Unternehmen, die:
- fachliches Know-how von Spezialisten und Spezialistinnen mit umfangreicher Erfahrung in Anspruch nehmen möchten
- nicht über geeignete interne Ressourcen oder Fachkenntnisse im Bereich Datenschutz verfügen
- Flexibilität benötigen und nicht an die Kosten für eine feste interne Teil-/Vollzeitstelle gebunden sein möchten
- von externen Einblicken und Best Practices profitieren möchten, um ihre Datenschutzpraktiken zu verbessern
- einen neutralen Experten bzw. eine neutrale Expertin wünschen, der unvoreingenommene Empfehlungen geben kann und keinen internen Interessenkonflikten unterliegt
Sind Sie sich unsicher, ob ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie geeignet ist?
Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne!
Warum ist es als Unternehmen wichtig einen Datenschutzbeauftragten zu haben?
Die Bestellung eines bzw. einer Datenschutzbeauftragten ist aus mehreren Gründen wichtig:
Gesetzliche Verpflichtung: In vielen Fällen ist die Benennung eines bzw. einer Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Beispielsweise ist in Deutschland gemäß § 38 BDSG ein Datenschutzbeauftragter bzw. eine Datenschutzbeauftragte u.a. zwingend zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zudem hilft ein Datenschutzbeauftragter bzw. eine Datenschutzbeauftragte dabei, sicherzustellen, dass Organisationen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und damit das Risiko von Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen minimiert wird.
Expertise: Ein Datenschutzbeauftragter bzw. eine Datenschutzbeauftragte bietet spezialisiertes Wissen in allen Themen rund um den Datenschutz und kann Organisationen bei der Einhaltung von Datenschutzgesetzen beraten.
Schutz der Privatsphäre: Datenschutzbeauftragte überwachen, dass die persönlichen Daten von Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und anderen Beteiligten geschützt werden. Durch die Implementierung geeigneter Datenschutzmaßnahmen und -richtlinien wird die Privatsphäre der Betroffenen gewahrt und das Vertrauen in das Unternehmen gestärkt.
Risikominimierung: Datenschutzverletzungen können erhebliche Konsequenzen haben, wie beispielsweise hohe Bußgelder, Reputationsschäden oder Schadensersatzansprüche. Durch proaktive Überwachung und Beratung hilft ein Datenschutzbeauftragter bzw. eine Datenschutzbeauftragte, Datenschutzverletzungen zu vermeiden und damit verbundene Risiken zu minimieren.
Vertrauensbildung: Die Präsenz eines bzw. einer Datenschutzbeauftragten signalisiert Kundinnen und Kunden und Partnerinnen und Partnern, dass das Unternehmen Datenschutz ernst nimmt.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die einen wirksamen Datenschutz gewährleisten, können sich als vertrauenswürdige und verantwortungsbewusste Organisationen positionieren. Dies kann ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und sie von Mitbewerbern abheben, insbesondere in Branchen, in denen Datenschutz eine besonderes herausgehobene Rolle spielt, wie z.B. im Gesundheitswesen oder im Finanzsektor.
Schulung und Sensibilisierung: Der bzw. die Datenschutzbeauftragte kann Mitarbeitende schulen und für Datenschutzthemen sensibilisieren.
Schnittstelle zu Aufsichtsbehörden: Der Datenschutzbeauftragte fungiert als Ansprechperson für Datenschutzaufsichtsbehörden und erleichtert die Kommunikation.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Unsere Leistungspakete für Ihre Datenschutzberatung
Wir bieten unsere Leistung als externer Datenschutzbeauftragter bzw. externe Datenschutzbeauftragte individuell und maßgeschneidert oder auch als Beratungspaket an.
Mit unseren Paketen greifen Sie auf ein definiertes, kostentransparentes Leistungspaket zu. Als externer Datenschutzbeauftragter bzw. als externe Datenschutzbeauftragte ergänzen und unterstützen wir je nach gewähltem Paket Ihre eigenen Ressourcen. Schauen Sie sich unser Angebot an und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gern zu unseren Paketen.
LIGHT
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Von TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten betreut
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Das Einstiegs-Paket für kleine Unternehmen, die einen Datenschutzcoach für die interne Umsetzung datenschutz-rechtlicher Anforderungen suchen.
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Datenschutzbeauftragter bzw. -beauftragte ist TÜV-zertifiziert. Beratung durch einen Datenschutz-Anwalt bzw. eine Datenschutz-Anwältin zubuchbar
BASIC
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Von TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten betreut
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Das Mitmach-Paket für kleine bis mittlere Unternehmen, die für die interne Umsetzung der datenschutz-rechtlichen Anforderungen fachliche Unterstützung benötigen.
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Datenschutzbeauftragter bzw. -beauftragte ist TÜV-zertifiziert. Beratung durch einen Datenschutz-Anwalt bzw. eine Datenschutz-Anwältin zubuchbar
PLUS
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Von TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten betreut
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Das Plus-Paket für Unternehmen, die auf ein Mehr an Beratung bei der Umsetzung datenschutz-rechtlicher Anforderungen nicht verzichten möchten.
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Datenschutzbeauftragter bzw. -beauftragte ist TÜV-zertifiziert. Beratung durch einen Datenschutz-Anwalt bzw. eine Datenschutz-Anwältin zubuchbar
PREMIUM
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Von TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwälten bzw. Anwältinnen betreut
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Das Rundum-Paket für Unternehmen, die auf eine umfassende Beratung bei der Umsetzung datenschutz-rechtlicher Anforderungen besonderen Wert legen.
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Datenschutzbeauftragter bzw. -beauftragte ist TÜV-zertifiziert. Beratung durch einen Datenschutz-Anwalt bzw. eine Datenschutz-Anwältin zubuchbar
INDIVIDUAL
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Erstellung eines individuellen Angebots für Ihre Bedürfnisse
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Wir erstellen gern ein individuelles Angebot. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie, wie die Anforderungen in Ihrem Unternehmen am besten berücksichtigt werden können.
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(+49) 30-20 88 999 0