Datenschutz und Brexit – Besteht Handlungsbedarf?
Die Übergangsregelung für das Datenschutzrecht bezüglich des Brexits verschafft erneut Zeit für alle betroffenen Unternehmen, um sich für einen etwaigen Datenverkehr ins Vereinigte Königreich abzusichern. Es ist dabei nicht ratsam, dass sich betroffene Unternehmen auf den fristgerechten Abschluss eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission verlassen. Unternehmen sollten sich vielmehr auf die Situation vorbereiten, dass das Vereinigte Königreich zumindest vorübergehend zu einem Drittland wird.