Einsatz von Google reCAPTCHA auf Webseiten bedarf ausdrücklicher Einwilligung

googlerecaptcha Einsatz von Google reCAPTCHA auf Webseiten bedarf ausdrücklicher Einwilligung Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Berlin | sofortdatenschutz.de

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 13.09.2024 – Az.: W298 2274626-1/8E) entschieden, dass der Einsatz von Google reCAPTCHA auf Webseiten nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer zulässig ist. Das Gericht stellte fest, dass reCAPTCHA nicht zu den technisch notwendigen Tools gehört und auch nicht durch ein berechtigtes Interesse des Webseitenbetreibers abgedeckt wird. … Weiterlesen