Am 16.12.2019 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Mit der Richtlinie will die EU einen einheitlichen Standard zum besseren Schutz von Whistleblowern vorgeben. Die Richtlinie setzt den europäischen Rahmen, der anschließend in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Die Frist hierfür läuft am 17.12.2021 ab.
In Deutschland soll die Umsetzung über das sog. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erfolgen. Dieses wurde jedoch bisher nicht verabschiedet.
Unabhängig von der nationalen Ausgestaltung gilt Folgendes:
Gerade die Vertraulichkeit stellt interne Lösungen vor Herausforderungen. Daher empfiehlt sich die Beauftragung eines externen IT-gestützten Hinweisgebersystems und/oder die Entgegennahme von Hinweisen über eine Hotline. Erster Ansprechpartner für die über die Hinweisgebersysteme eintreffenden Hinweise kann auch der externe Datenschutzbeauftragte sein.
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